Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 15 K 181/11 Kg

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 03.11.2010 und der Einspruchsentscheidung vom 27.12.2010 verpflichtet, dem Kläger Kindergeld für das Kind „E“ ab Mai 2010 in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den deutschen und den polnischen Familienleistungen zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.


1234567891011121314151617181920212223

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.