Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 4 K 4751/12 AO

Tenor

Der Bescheid über Aussetzungszinsen vom 15. Juni 2012 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29. November 2012 wird aufgehoben, soweit hiermit mehr als 30.379 € festgesetzt worden sind. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen


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