Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 8 K 3988/11 F

Tenor

Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2006 vom 01.08.2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 04.11.2011 wird dahingehend geändert, dass ein verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2006 für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften des Klägers auf 43.942 Euro und der Klägerin auf 43.202 Euro festgestellt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


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