Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 15 K 1511/12 Kg

Tenor

Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für den Zeitraum Mai 2010 bis Dezember 2010 für seinen Sohn „N“ Kindergeld in voller gesetzlicher Höhe zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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