Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 16 K 4097/12 E

Tenor

Die Einkommensteuerfestsetzung 2009 wird dahingehend geändert, dass der Gewinn aus Gewerbebetrieb um 204 Euro gemindert und dementsprechend die Steuer herabgesetzt wird.

Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.


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