Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 7 K 407/13 E

Tenor

Der Bescheid vom 09.10.2009 und die Einspruchsentscheidung vom 10.01. 2013 werden dahin geändert, dass bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit des Klägers (Naturheilpraxis) weitere € 20.181,14 Betriebsausgaben anerkannt werden, die Berechnung wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Hinzuziehung des Bevollmächtigten zum Vorverfahren war notwendig.

Die Revision wird zugelassen.

T a t b e s t a n d :


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