Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 7 K 2180/13 E

Tenor

Die Steuerfestsetzung wird unter Änderung des Bescheides vom 6. Februar 2014 und Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 28. Mai 2013 dahingehend geändert, dass bei Berechnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen € 37.772,56 € als negative Einkünfte anerkannt werden.

Die Berechnung wird dem Beklagten auferlegt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


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