Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 16 K 3046/13 AO

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 13.11.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 07.06.2013 verpflichtet, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


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