Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 7 K 1201/14 GE

Tenor

Der Bescheid vom 31.1.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11.3.2014 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.


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