Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 7 K 2083/14 GE

Tenor

Der Grunderwerbsteuerbescheid vom 15.11.2012 i. d. F. der Einspruchsentscheidung vom 04.06.2014 wird dahingehend geändert, dass die Steuer auf 4.119,43 Euro herabgesetzt wird.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.


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