Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 10 K 546/12 E

Tenor

Unter Änderung des Bescheids vom 22.04.2015 wird die Einkommensteuer 2008 unter Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes i.S.d. § 17 EStG i.H.v. xx  € auf 0,00 € festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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