Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 15 K 1820/18 Kg

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 22.02.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 07.06.2018 verpflichtet, dem Kläger Kindergeld für seinen Sohn A für den Zeitraum Februar 2015 bis Juni 2018 in gesetzlicher Höhe festzusetzen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.


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