Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 4 K 35/18 VTa

Tenor

Der Tabaksteuerbescheid vom 24.05.2017 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28.11.2017 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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