Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 4 K 135/20 AO

Tenor

Die Bescheide über die Festsetzung von Verspätungszuschlägen zur Umsatzsteuer 2012 bis 2017 vom 30.8.2019, jeweils in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7.1.2020, werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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