Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 4 K 272/21 Erb

Tenor

Der Schenkungsteuerbescheid vom 16.6.2020 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8.1.2021 wird insoweit aufgehoben, als der Wert des vom Beklagten angenommenen Erwerbs den Betrag von 55.000 € übersteigt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.


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