Urteil vom Finanzgericht Köln - 5 K 7923/98

Tenor

Der angefochtene Grunderwerbsteuerbescheid vom ... und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom ... werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, sofern nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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