Urteil vom Finanzgericht Köln - 7 K 7879/99

Tenor

Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides für 1997 vom 16. März 1999 und der Einspruchsentscheidung vom 2. November 1999 wird die Einkommensteuer 1997 auf 3.899 DM herabgesetzt.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 86 % und der Beklagte zu 14 %.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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