Beschluss vom Finanzgericht Köln - 11 V 4042/04

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 1999 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom ............wird nach Maßgabe der Gründe bis einen Monat nach einer ab-schließenden Entscheidung im Klageverfahren 11 K 3788/04 von der Voll-ziehung ausgesetzt.

Die Berechnung des auszusetzenden Betrages wird dem Antragsgegner ü-bertragen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller zu 1/3 und der Antrags-gegner zu 2/3.


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