Urteil vom Finanzgericht Köln - 4 K 3997/04

Tenor

1. Der Bescheid über die Kindergeldfestsetzung vom 24.06.2004 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30.06.2004 wird mit der Maßgabe geändert, dass das Kindergeld für das Kind K ohne Anrechnung der Leistungen nach dem niederländischen TOG 2000 festgesetzt wird.

2. Die Revision wird zugelassen.

3. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.


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