Beschluss vom Finanzgericht Köln - 15 V 2441/05

Tenor

Die Vollziehung des Einkommensteueränderungsbescheids 2001 vom 25.4.2005 wird in Höhe von 9.554 Euro (ESt) bis einen Monat nach Bekanntgabe der Entschei-dung über den Einspruch vom 24.5.2005 ausgesetzt.

Die Beschwerde wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.


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