Urteil vom Finanzgericht Köln - 9 K 2354/01

Tenor

Die Schenkungsteuerbescheide vom 00.00.0000 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 00.00.0000 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.


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