Urteil vom Finanzgericht Köln - 15 K 6517/03

Tenor

Unter Änderung der Haftungsbescheide vom 04.11.2002 in der Gestalt der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidungen betreffend Umsatzsteuer 2001 und Säumniszuschläge wird dem Beklagten aufgegeben, die Haftungsbeträge nach Maßgabe der Entscheidungsgründe dieses Urteils neu zu berechnen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerinnen.


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