Urteil vom Finanzgericht Köln - 4 K 7326/96

Tenor

Der Ergänzungsbescheid vom 11.11.1996 wird in der Weise geändert, dass zusätzliche gemäß § 32 c Abs. 1 EStG tarifbegünstigte Einkünfte in Höhe von .... Mio. DM festgestellt werden. Die Berechnung im einzelnen wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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