Urteil vom Finanzgericht Köln - 11 K 954/04

Tenor

Der Nachforderungsbescheid für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für den Zeitraum 01.07.1998 bis 31.12.2002 vom .......2003 wird unter Aufhebung der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung geändert, indem der Nachforderungsbetrag für Lohnsteuer auf 2.264,82 EUR, der Nachforderungsbetrag für Solidaritätszuschlag auf 124,57 EUR, der Nachforderungsbetrag für ev. Kirchensteuer auf 31,71 EUR und der Nachforderungsbetrag für katholische Kirchensteuer auf 126,83 EUR festgesetzt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung durch den Kläger in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
12
13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.