Urteil vom Finanzgericht Köln - 10 K 2841/05

Tenor

Der Gewerbesteuermessbetragsbescheid 2002 vom 26.11.2004 und die hierzu ergan-gene Einspruchsentscheidung vom 22.6.2005 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreck-bar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Hö-he des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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