Urteil vom Finanzgericht Köln - 8 K 1874/06

Tenor

Unter Änderung der Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Be-steuerungsgrundlagen für 1998, 1999, 2000 und 2001 vom 30.3.2006 werden die Besteue-rungsgrundlagen nach Maßgabe der Entscheidungsgründe festgestellt.

Die Berechnung wird dem Beklagten aufgegeben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.


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