Urteil vom Finanzgericht Köln - 10 K 1272/07

Tenor

Unter Änderung des Einkommensteuerbescheids 2004 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 1. März 2007 wird die Einkommensteuer 2004 mit der Maßgabe herabgesetzt, dass bei den Einkünften der Kläger aus Vermietung und Verpachtung weitere Werbungskosten in Höhe von insgesamt 9.361,65 € berücksichtigt werden. Die Neuberechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.


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