Urteil vom Finanzgericht Köln - 10 K 1133/05

Tenor

Der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2001 vom 28.01.2005 wird dahingehend geändert, dass die Steuer unter Berücksichtigung von steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit i.H.v. 459.152,46 DM sowie unter Ermittlung eines Progressionsvorbehalts für Einkünfte i.H.v. 1.062.428,54 DM festgesetzt wird.

Die Neuberechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.


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