Urteil vom Finanzgericht Köln - 11 K 4917/07

Tenor

Der Beklagte wird verpflichtet, die Einkommensteuerbescheide 1999 bis 2001 entsprechend der ihm vorliegenden Einkommensteuererklärungen zu erlassen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs vorläufig vollstreckbar.


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