Urteil vom Finanzgericht Köln - 13 K 1572/06

Tenor

Die Bescheide über gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges zur Körperschaftsteuer zum 31.12. 2001 bis 2003 werden dahingehend abgeändert, dass die Abzinsung der Darlehen des Alleingesellschafters, seiner Frau und seines Onkels unterbleibt.

Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderten Steuerfestsetzungen nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen, ferner der Klägerin das Ergebnis dieser Berechnungen unverzüglich mitzuteilen und die Bescheide mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekannt zu geben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.


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