Urteil vom Finanzgericht Köln - 1 K 1171/06

Tenor

Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides 2001 vom 12.4.2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14.2.2006 wird die Steuer unter Berücksichtigung des sich aus der Anerkennung der im Jahr 2002 beantragten Ansparabschreibung erge-benden Verlustrücktrags neu festgesetzt.

Die Berechnung wird dem Beklagten aufgegeben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.


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