Beschluss vom Finanzgericht Köln - 15 V 111/09

Tenor

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Antragstellerin vom 00.00.0000 beim Amtsgericht L (Aktenzeichen...) zurückzunehmen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.


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