Beschluss vom Finanzgericht Köln - 10 Ko 1119/10

Tenor

Die von dem Beklagten an den Kläger zu erstattenden Kosten werden unter Auf-hebung des Beschlusses vom 26.01.2010 auf 2.301,00 € festgesetzt. Im Übrigen wird die Erinnerung zurückgewiesen

Die Kosten des Verfahrens trägt der Erinnerungsführer zu 75 % und der Erinne-rungsgegner zu 25 %.


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