Urteil vom Finanzgericht Köln - 10 K 4126/09

Tenor

Die mit Bescheid vom 17.03.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.11.2009 festgesetzte Einkommensteuer 2006 wird dahingehend geändert, dass 50 % der Kosten, die auf den Wohn-/Arbeitsraum entfallen, begrenzt auf 1.250,- €, als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.

Eine Berücksichtigung einer privaten Nutzung des PKW VW-Transporter erfolgt nicht.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Neuberechnung der Einkommensteuer 2006 wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten zu je 1/2.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zu-vor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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