Urteil vom Finanzgericht Köln - 4 K 2375/10

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 12.04.2010 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19.07.2010 wird aufgehoben.

 

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

 

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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