Beschluss vom Finanzgericht Köln - 12 V 1524/11

Tenor

Die Vollziehung des Bescheides für 2008 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen wird mit der Maßgabe ausgesetzt, dass die laufenden (nach Quote verteilten) Einkünfte vorläufig mit 0,- € (statt 2.982,18 €) angesetzt werden.

 

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.


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