Urteil vom Finanzgericht Köln - 10 K 290/11

Tenor

Der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2009 vom 17.11.2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27.01.2011 wird dahingehend geändert, dass eine weitere außergewöhnliche Belastung in Höhe von 17.075,- € berücksichtigt wird.

Die Neuberechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kosten -erstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.


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