Urteil vom Finanzgericht Köln - 7 K 1121/06

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1996 vom 16.9.2003 sowie die dazugehörige Einspruchsentscheidung werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 9 K 1863/09 E
30. April 2013
9 K 1863/09 E 30. April 2013

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