Urteil vom Finanzgericht Köln - 14 K 2159/12

Tenor

Unter Abänderung des Einkommensteuerbescheides 2010 vom 08.05.2012 und der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 14.06.2012 wird die Einkommensteuer 2010 auf 6.088 EUR herabgesetzt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.


1 2345678910111213141516171819202122232425

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.