Urteil vom Finanzgericht Köln - 14 K 584/13

Tenor

Die Bescheide über Einkommensteuer für 2007 vom 06.05.2010, für 2009 vom 14.10.2012 und für 2010 vom 07.01.2013 sowie die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 25.02.2013 werden dahingehend abgeändert, dass die Einkünfte des Klägers aus nichtselbstständiger Arbeit aus seiner Tätigkeit als Pilot bei der Fluggesellschaft A in Höhe von 91.820 EUR (2007), 103.142 EUR (2009) und 104.245 EUR (2010) von der deutschen Besteuerung freigestellt und lediglich im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt werden.

Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderten Steuerfestsetzungen zu errechnen, ferner dem Kläger das Ergebnis dieser Berechnung unverzüglich mitzuteilen und die Bescheide mit geändertem Inhalt nach Rechtskraft des Urteils neu bekanntzugeben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


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