Urteil vom Finanzgericht Köln - 15 K 259/12

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 6.1.2012 wird der Einkommensteuerbescheid 2009 vom 25.07.2011 mit der Maßgabe geändert, dass die Werbungskosten des Klägers bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit um 120.000 € erhöht werden.

Die Berechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Revision wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 20 v.H. und der Beklagte zu 80 v.H.


1 234567891011121314151617181920212223242526272829303132333435363738394041424344

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.