Beschluss vom Finanzgericht Köln - 11 V 1596/13

Tenor

Die Vollziehung des Einkommensteuerbescheids vom 05.04.2013 wird bis einen Monat nach Erlass der Einspruchsentscheidung ausgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Die Beschwerde wird zugelassen.


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