Beschluss vom Finanzgericht Köln - 10 Ko 3987/12

Tenor

Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 27.09.2012 wird dahingehend abgeändert, dass die zu erstattenden Kosten auf 11.098,83 € festgesetzt werden.

Die zu erstattenden Kosten sind ab dem 08.03.2012 mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Erinnerungsgegnerin.


1 23456789101112131415161718192021222324252627282930313233343536

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.