Urteil vom Finanzgericht Köln - 3 K 3169/03

Tenor

Der angefochtene Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften für 1995 vom 22.05.2003 wird geändert. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderte Feststellung von Einkünften nach Maßgabe der Entscheidungsgründe zu errechnen und den Bescheid mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekanntzugeben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen haben, trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.


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