Urteil vom Finanzgericht Köln - 14 K 1087/13

Tenor

Unter Aufhebung des Bescheides vom 18. Oktober 2012 und der Einspruchsentscheidung vom 12. März 2013 wird die Beklagte verpflichtet, Kindergeld für die Kinder des Klägers H (geboren am ... August 2000), D (geboren am ... Dezember 2002) und M (geboren am ... Januar 2005) ab April 2012 bis März 2013 in gesetzlicher Höhe zu gewähren.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.


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