Urteil vom Finanzgericht Köln - 10 K 2733/10

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 2007 vom 17.11.2009 in Form der Einspruchsentscheidung vom 26.7.2010 wird gemäß Hilfsantrag des Klägers dahin geändert, dass das zu versteuernde Einkommen um 2.735 € verringert wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Neuberechnung der danach festzusetzenden Einkommensteuer wird dem Beklagten aufgegeben.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 3/4 und der Beklagte zu 1/4.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kosten-erstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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