Urteil vom Finanzgericht Köln - 4 K 2025/11

Tenor

Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 5.5.2010 und der Einspruchsentscheidung vom 10.6.2011 wird der Beklagte verpflichtet, den Kläger hinsichtlich des Anspruchs auf Änderung der bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzung 2008 in Bezug auf die Berücksichtigung der Beiträge für die Basisrenten-Versicherung i.H.v. 2460 € als Sonderausgaben unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.


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