Beschluss vom Finanzgericht Köln - 4 V 444/25

Tenor

Der Bescheid über Aussetzungszinsen zur Einkommensteuer 2017 bis 2019 sowie zum Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer 2017 bis 2019 vom 07.01.2025 wird bis einen Monat nach Entscheidung über den anhängigen Einspruch i.H.v. ... € von der Vollziehung ausgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

              Die Beschwerde wird zugelassen.


Gründe:

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