Beschluss vom Finanzgericht Münster - 5 V 7028/99 E,G,U

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Verfahrenskosten werden zu 76 % dem Antragsteller N1 und zu 24 % der Antragstellerin N2 auferlegt.

Der Streitwert wird auf 20.545 DM festgesetzt.


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