Urteil vom Finanzgericht Münster - 5 K 4280/00 U

Tenor

Unter Aufhebung der Umsatzsteuerbescheide für 1997 vom 3. März 2000 und für 1998 vom 13. März 2000 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3. Juli 2000 werden die Umsatzsteuer 1997 auf 36.849,- DM und die Umsatzsteuer 1998 auf 40.336,- DM festgesetzt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.


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